Wie Ihr durch den Brief vom Vorstand erfahren habt, wird in diesem Jahr die Mitgliederversammlung durch eine schriftliche Beschlussfassung am 15. Mai ersetzt. Die rechtliche Grundlage dafür liefert Artikel 2, Paragraph §5, Absatz 3 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht.
Anträge und Wahlvorschläge sind bis zum 15. April an den Vorstand zu übersenden.
Achtung: Im Brief hatte die E-Mail-Adresse leider einen Tippfehler.
Korrekt ist: info@kgv-nussberg.de
Zwei Wochen vor dem 15. Mai bekommt ihr dann alle Unterlagen inklusive der eingegangenen Anträge und der Wahlunterlagen zugeschickt.