In einem Schreiben vom 20.8. weist uns der Fachbereich Umwelt der Stadt Braunschweig darauf hin, dass das offene Verbrennen pflanzlicher Abfälle grundsätzlich verboten ist.
Die Stadt weist zudem darauf hin, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden können.
Hier ein Auszug aus dem Schreiben. Den Text findet Ihr auch auf den Webseiten der Stadt (Link):
„… Damit ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in Braunschweig nach wie vor grundsätzlich ausgeschlossen. Diese Abfälle sind wie bisher zu kompostieren, über die Grüne Tonne zu entsorgen oder beim Abfallentsorgungszentrum in Watenbüttel (AEZ) oder dem Betriebshof der ALBA Braunschweig kostengünstig selbst anzuliefern (bis 3 m³).„
Mehr Infos:
- „Verbrennen pflanzlicher Abfälle“ auf den Webseiten der Stadt
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KRWG)
- Niedersächsischen Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen und Treibsel außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen (PflAbfVO).