Was viele gar nicht wissen: Wir (bzw. der Landesverband) pachten “unser Land” von der Stadt Braunschweig zu einem unglaublich günstigen Preis (Pachtzins), viel, viel niedriger als „normaler“ Grund und Boden jemals kosten würde. Dieser sehr niedrige Preis funktioniert nur, weil uns das Bundeskleingartengesetz schützt, indem es nämlich eine Preis-Obergrenze festlegt, an die sich die Stadt halten muss … solange wir uns an unsere Pflichten halten. Und genau diese Pflichten (zulässige Pflanzen, Grenzabstände, Bebauung, Drittel-Regelung, etc.) sind in der Gartenordnung geregelt.
Alle Gartenpächter haben sich per Unterschrift unter den Pacht-Vertrag verpflichtet, die Gartenordnung einzuhalten. Ihr alle habt die Gartenordnung bekommen. Das waren die grünen Blätter. Aber was steht da überhaupt drin? –> Klick hier zum Download als PDF-Datei.
Tatsächlich liest sich die Gartenordnung wie eine lange Liste von „Verboten“ und ist verständlicherweise „nicht so populär“. Aber kein Nehmen ohne Geben. Denn: Wir bekommen („nehmen“) unsere Gärten zu einem unglaublich günstigen Preis. Dafür müssen wir auch etwas „geben“, nämlich die Gartenordnung einhalten. Wir alle haben das unterschrieben. Es ist ein Vertrag. Wer raus will, kann kündigen und muss sich dann nie wieder an die Gartenordnung halten … und den Garten natürlich abgeben.
Diesen Zusammenhang verändern können wir nicht. Nicht als Vorstand und nicht als Vereinsmitglieder.
Was wir aber können: Euch beraten, Infos geben, eure Wünsche anhören und vielleicht eine interessante Ausweichlösung finden, die die Gartenordnung einhält (das klappt oft). Und wir werden hier (auf der Webseite und im Nussletter) hin und wieder einzelne Aspekte herausgreifen und erläutern.
Auf dass auch in Zukunft das Bundeskleingartengesetz unseren Verein schützen möge … weil wir die Gartenordnung einhalten.
Liebe Grüße,
Euer Vorstand
P.S.: Mehr dazu hier https://www.kgv-nussberg.de/gartenordnung/ (klick)