Der Ablauf des Pächterwechsels ist im Pachtvertrag §6 geregelt. Hier möchten wir zusätzlich einen praktischen Überblick bieten und erklären was diese Dinge in der Praxis bedeuten.
Kündigung des Altpächters
Die Übergabe eines Gartens fängt mit der Kündigung des Altpächters oder der Altpächterin an. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine E-Mail reicht hierfür aus. Hinweis: Bitte erwähnt unbedingt ob ihr nur den Pachtvertrag, oder auch die Mitgliedschaft kündigen möchtet.
Laut PV §2.2 kann bis zum 3. Werktag im August zum 30. November eines Jahres der Pachtvertrag gekündigt werden.
n der Praxis ist es jedoch hilfreich uns eure Kündigung so früh wie möglich zu schicken. Dann können wir schnellst möglichst mit dem Übergabe-Prozess und der Nachpächter-Suche beginnen. Normalerweise schaffen wir es dann, dass der Garten bereits vor dem 30. November mit beiderseitigem Einverständnis übergeben werden kann.
Hinweis: Achtet darauf, dass ihr nicht nur den Pachtvertrag kündigt, sondern, bei Wunsch, auch die Mitgliedschaft im Verein beendet. Auch diese kann jährlich bis zum 3. Werktag im August gekündigt werden, endet jedoch zum 31. Dezember desselben Jahres.
Wertermittlung
Sobald der Garten gekündigt wurde, bestellt der Verein einen Wertermittler. Bitte stellt sicher, dass der Verein aktuelle Kontakt-Daten von euch hat, denn wir müssen einen gemeinsamen Termin zur Wertermittlung finden.
Hier wird euer Garten geschätzt und auch festgestellt falls nicht erlaubte Baulichkeiten oder Pflanzungen existieren, die entfernt werden müssen.
Sobald wir die Wertermittlung haben, lassen wir euch diese zukommen. Bitte setzt die dort angegebenen Anforderungen so schnell wie möglich um bzw. teilt uns mit, bis wann ihr es schafft diese umzusetzen.
Hinweis: Ihr seid verpflichtet den Garten in ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Solltet ihr den Auflagen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommen, so kann der Verein hierfür ein Unternehmen beauftragen. Die Kosten hierfür müsst ihr tragen.
Garten Besichtigungen
Sobald klar ist, dass ihr die Auflagen bald erfüllt habt, organisiert der Verein eine Besichtigung mit den aktuellen Interessenten. Bitte seid hier anwesend, damit ihr euren Garten und eure Laube kurz vorstellen und Fragen beantworten könnt.
Nachpächter Auswahl
Unter den Interessenten werden die Nachfolger im Allgemeinen an Hand der folgenden Reihung ausgewählt:
- Familienmitglieder, Partner und andere Parteien, welche bereits seit Jahren den Garten mitgestalten
- Vereinsmitglieder
- BewerberInnen laut Wartelisten-Platz
Die Nachpächter werden durch den Verein bestimmt. Die Altpächter haben darauf keinen Einfluss!
Übergabe
Sobald der oder die Nachfolger ausgewählt und verständigt wurden, kann auch schon die Gartenübergabe stattfinden:
Die Altpächter erhalten eine Abschlussrechnung und eventuell anteilig zu viel bezahlte Pachtzinsen und Mitgliedsbeiträge erstattet. Die Neupächter unterschreiben die Verträge und bekommen alle offenen Fragen erklärt.
Finanzielles
Die Nachpächter sind verpflichtet den Abschlag laut Wertermittlung zu bezahlen. Dieser wird an den Verein überwiesen, welcher im Anschluss diesen an die Altpächter überweist.
In der Wertermittlung sind für gewöhnlich alle Pflanzungen, Wege und Zäune, sowie die Laube als Gebäude enthalten.
NICHT enthalten sind: Innenausstattung der Laube, Gewächshäuser, Werkzeuge, Wasserpumpen, etc.
Diese können natürlich privatrechtlich an den Nachpächter verkauft werden. Der Nachpächter ist jedoch nicht verpflichtet diese zu übernehmen. Falls keine Einigung erzielt werden kann, oder der Nachpächter darauf besteht, müssen alle oben genannten privaten Gegenstände vom Altpächter vor der Übergabe entfernt werden.
Sonstiges
Wie ihr sehen könnt, kommt hier doch einiges zusammen und viele verschiedene Personen sind involviert, damit so ein Garten übergeben werden kann. Rechnet also eher mit Monaten anstatt mit Wochen bis der Garten übergeben worden ist. Deshalb ist es von Vorteil, dass ihr den Garten kündigt, sobald ihr es wisst und nicht bis zum letzten Moment wartet.
Hinweis: Ihr könnt den Garten zwar zum 30. November kündigen. Sollte sich aber bis dahin kein Nachpächter gefunden haben (oder einer der vorangehenden Schritte noch nicht erfüllt sein), bleibt ihr in der Pflicht weiterhin den Pachtzins und eine Verwaltungspauschale zu verrichten und sicherzustellen, dass von eurem Garten keine Störungen ausgehen bzw. dies den Verein auf eure Kosten machen lassen.