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Kleingärtnerische Nutzung und Drittel-Regelung — sonst droht höhere Pacht!

Liebe Gartenfreunde,

Der Eigentümer unserer Parzellen (der Fachbereich Stadtgrün und Sport der Stadt Braunschweig) möchte den mit dem Landesverband bestehenden Generalpachtvertrag gern ändern. Mitarbeiter der Stadt haben bereits aufgrund von Beschwerden (übergroße bzw. mehrere Baulichkeiten und mangelnde Pflege der Einzelgärten) Begehungen vor Ort in einigen Vereinen durchgeführt.

Daher möchten wir an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass es für jedes Mitglied unerlässlich ist, die Regeln der Einzelpachtverträge, der Satzung und der Gartenordnung zu beachten – insbesondere die kleingärtnerische Nutzung, zu der die so genannte „Drittel-Regelung“ gehört:

  • Mindestens 1/3 der Fläche muss dem Obst- und Gemüseanbau dienen
  • Ca. 1/3 der Fläche ergibt sich aus Garten-Laube, Wege, Kompostplatz, Terrasse etc.
  • Höchstens 1/3 der Fläche ergibt sich aus Zieranpflanzungen wie Blumenbeete, Sträucher, Rasen, Teich etc.

Warum ist das für uns so wichtig? Ganz einfach: Wenn wir uns daran halten, dann schützt uns das Bundeskleingartengesetz und die Pacht bleibt günstig. Wenn wir uns nicht daran halten, schützt es uns nicht, und unser Eigentümer (die Stadt Braunschweig, übrigens immer interessiert daran, neues Bauland zu erschließen und zu Geld zu machen) kann die Pacht nach Belieben erhöhen oder uns sogar komplett kündigen. Das wäre dann das Ende unseres Vereins und wir müssten sogar noch alle Bauten, Wege und Anpflanzungen auf unsere Kosten entfernen.

Das haltet Ihr für übertrieben? Mitnichten. In vielen Städten passiert aktuell genau das. Eigentümer (Städte, Kommunen aber auch Unternehmen und Privatpersonen) schauen in den Vereinen vorbei, sehen wenige Obst-Bäume, kleine (oder gar keine) Gemüse-Beete, dafür aber große Rasenflächen, viele Grillecken und diverse Pools, Spielhäuser, etc. Und dann kündigen sie den Vereinen. Ende. Aus. Feierabend.

Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ist das einzige, was uns davor schützt … solange wir unseren Teil einhalten, vor allem die „kleingärtnerische Nutzung“ nach $ 1 BKleingG. Dabei wurde insbesondere die oben genannte Drittel-Teilung vom Bundesgerichtshof im Urteil III ZR 281/03 vom 17. Juni 2004 bestätigt bzw. präzisiert. In dem Prozess ging es um einen Eigentümer (Verpächter), der einen Kleingärtner-Verein (Pächter) auf einen höheren Pachtzins verklagt hat, weil seiner Ansicht nach die „kleingärtnerische Nutzung“ nicht mehr gegeben sei, sondern die Anlage nur noch als Zier- und Erholungsgarten genutzt würde. Der Kläger argumentierte, dass der Verein dadurch nicht mehr unter dem Schutz des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) stünde. Folglich müsse er sich auch nicht mehr an die gesetzlich Preisbindung nach § 5 Abs. 1 BKleingG halten, sondern könne den Pachtzins nach freien Zügen erhöhen oder dem Verein die Pacht gänzlich kündigen und somit den Verein zur Auflösung zwingen. Im genannten Prozess wurde festgestellt, dass im Verein die Drittel-Teilung eingehalten war, die Klage wurde abgewiesen, der Verein bekam Recht und die Pacht blieb niedrig. Auf genau dieses Urteil beziehen sich seit 2004 nahezu alle Streitigkeiten zwischen Vereinen (als Pächter) und Eigentümern (als Verpächter).

Na? Habt Ihr’s gemerkt?

Wenn wir die Drittel-Regelung einhalten, ist unser Verein geschützt. Wenn wir sie nicht einhalten, dann wird uns die Stadt früher oder später das Licht ausknipsen. So einfach ist das.

Jetzt versteht ihr vielleicht auch besser, warum wir als Vorstand so stark auf diesem Punkt herumreiten.

Daher ergeht hiermit (erneut) der dringende Appell an alle Mitglieder: Seht zu, dass Ihr die Drittel-Teilung einhaltet und mindestens 1/3 der Fläche zum Obst- und Gemüseanbau nutzt. Wir werden (vorerst) nicht die Quadratmeter exakt ausmessen, aber es muss von außen erkennbar sein, dass die Drittel-Teilung mehr oder weniger eingehalten ist. Bei einigen Gärten in unserem Verein ist das aber leider nicht der Fall. Die betroffenen Gärten bzw. ihre Pächter gefährden damit den Fortbestand des Vereins und sollten sich was schämen

… und dringend den Vorstand ansprechen. Wir helfen Euch doch sehr gerne. Anfänger oder Leute mit wenig Zeit können z.B. Kartoffeln, Bohnen und Zucchini anbauen. Das geht einfach und schafft gute Flächen, ist zudem vergleichsweise ertragreich und lecker. Obstbäume bzw. Beerensträucher sind auch gut und pflegeleicht. Kommt zu uns, ruft uns an, schreibt uns E-Mails. Sonst müssen wir zu Euch kommen, schimpfen und Euch notfalls rausschmeißen (neue Bewerber gibt es genug). Das will doch keiner. Wir wollen doch nur unseren Verein behalten.

Schwarzwald-Ausflug mit dem Bezirksverein

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

auch in diesem Jahr bietet der Vorstand des Bezirksverbandes Fallersleber Tor wieder eine Super-Reise an und zwar eine 5 Tage-Tour vom 20.09.2021 – 24.09.2021 für kostengünstige 499,00 Euro.

Unsere diesjährige Tour heißt: ab in den angenehm kühlen Schwarzwald.

Wir übernachten im „Hotel Bären“ in Oberharmersbach mit Frühstücksbuffet und Abendessen. Es sind diverse Ausflüge inbegriffen, z.B. Kirschtortenseminar, Schwarzwaldrundfahrt, Schnapsprobe beim Schwarzwaldbauern, Stadtführung Basel, Ausflug Schluchsee, Besuch der Rothausbrauerei, etc. Mehr Infos gibt es im Informationsblatt / Flyer.

Anmeldungen bitte an Normann Weldt (normanweldt@gmail.com) oder Lothar Behrens (Behrens.Lothar@t-online.de).

Erinnerung: 25 Euro Corona-Sonder-Umlage

Liebe Gartenfreunde,

bislang haben erst 30% aller Pächter die Sonderumlage in Höhe von 25 Euro entrichtet. Für alle anderen gilt:

Bitte überweist die 25,00 Euro auf das Euch bekannte Vereinskonto.

Bitte vermerkt als Verwendungszweck das Stichwort Corona sowie Eure Gartennummer.

Hinweis: Die Umlage wird lediglich einmal pro Garten bzw. pro Hauptpächter erhoben. Partner- und Fördermitglieder müssen diese nicht zahlen.

Gang- und Heckenpflege

Liebe Gartenfreund*innen,

endlich kommt der Frühling und lässt allerlei Grün sprießen, leider nicht immer nur zu unserer Freude, sondern auch an Stellen, wo es nicht hingehört.

Bei unserer jüngsten Gangbegehung ist uns bei diversen Gärten vor allem folgendes aufgefallen:

  • Bitte denkt daran, den an Euren Garten grenzenden Weg bis zur halben Breite unkrautfrei und sauber zu halten (siehe Gartenordnung). Ja ja, das ist lästig, muss aber sein, sonst wuchern die Gänge komplett zu. Helft auch den Nachbarn, es ist ja ein gemeinsamer Weg.
  • Entfernt die Schößlinge großer Bäume (z.B. Ahorn, Hasel und Eiche) beizeiten aus den Hecken und Gärten. Wenn die erstmal 1-2 Jahre alt sind, wird das umso schwerer.
  • Und bitte überprüft, ob Eure Gartenschilder mit Gartennummer und Name noch intakt sind und wechselt / bessert die notwendigenfalls aus bzw. bringt neue an.

Viele Grüße,

Alexandra

Mitgliederbeschlüsse sind ausgezählt

Für dieses Jahr war eine Mitgliederversammlung geplant, nur konnten wir sie nicht in der gewohnten Art durchführen und mussten diese schriftlich abhalten. Gesagt, getan, 319 Stimmzettel haben wir verschickt und sagenhafte 229 Stimmzettel innerhalb der Frist zurückbekommen. Bei der Auszählung waren der Vorstand, ein Kassenprüfer und ein weiterer Gartenfreund anwesend. Mit großer Mehrheit haben die Mitglieder allen Anträgen zugestimmt und den neuen Vorstand gewählt bzw. den alten Vorstand bestätigt, ebenso die Kassenprüfer.

Weiter sprachen sich die Mitglieder mit großer Mehrheit für die Erhebung einer Sonderumlage in Höhe von 25 Euro pro Pächter aus.

Bitte überweist die 25,00 Euro bis zum 31. Juli auf das Euch bekannte Vereinskonto.

Bitte vermerkt als Verwendungszweck das Stichwort Corona sowie Eure Gartennummer.

Hinweis: Die Umlage wird lediglich einmal pro Garten bzw. pro Hauptpächter erhoben. Partner- und Fördermitglieder müssen diese nicht zahlen.

Vielen Dank an alle Gartenfreunde für das Mitmachen und vielen Dank an den Vorstand für die viele Zeit und Mühe

Bleibt weiterhin gesund. Alexandra Utermühl

Bitte Stimmzettel abgeben – EILT !!!

Wer den Stimmzettel noch nicht abgegeben hat, sollte das jetzt noch schnell tun! Die Annahme endet am Freitag.

Wer per Post verschickt, muss das am Donnerstag vor der letzten Briefkasten-Leerung tun, sonst kommt der Stimmzettel nicht mehr rechtzeitig bei uns an.

Alle, die ihre Stimmzettel schon abgegeben bzw. versendet haben, können dieses Schreiben ignorieren.

Besten Dank,
Otto