Ja, das gibt es. Und es gilt für uns.
Was steht drin? Jede Menge, z.B. dass die Stadt Braunschweig (Eigentümer des Grund und Bodens unseres Vereins) uns weder kündigen noch die Preise beliebig anheben kann, solange wir gemeinnützig sind und uns an die Regeln halten — was im Umkehrschluss bedeutet, dass uns die Stadt auch rausschmeißen oder die Preise z.B. um den Faktor 20 anheben kann, wenn wir dies nicht tun (das passiert in Deutschland immer wieder einmal)! Ihr merkt es: das ist schon wichtig für uns.
Und gleich in Paragraph 1 steht noch etwas SEHR wichtiges: „Ein Kleingarten ist ein Garten, der dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung).“
Da steht also Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen als erstes, und als zweites kommt erst die Erholung. Diese Reihenfolge ist vom Gesetzgeber bewusst gewählt: Erst die Nutzung, dann die Erholung. Das ist auch der Grund für die vielen Vorschriften in Satzung und Gartenordnung, bezüglich Laubengröße, Bebauung und vor allem Nutzflächen, die auch als solche erkennbar sein müssen.
Gärten, in denen man nur Rasen, Trampoline, Grillecken und Zierpflanzen sieht, verstoßen gegen die Regelungen des Bundeskleingartengesetzes, stehen somit nicht mehr unter dessen Schutz und verlieren praktisch das „Recht“ auf niedrige Pacht und Kündigungsschutz. Und dummerweise gilt das dann gleich für den ganzen Verein. Und natürlich schaut die Eigentümerin (die Stadt Braunschweig) in unregelmäßigen Abständen nach, ob die Regeln auch eingehalten sind oder sie beispielsweise den Pachtzins erhöhen kann.
Jetzt versteht ihr hoffentlich besser, warum wir vom Vorstand immer wieder auf die Einhaltung der Regeln pochen. Damit unser Verein auch in Zukunft den Schutz des Bundeskleingartengesetzes genießt, ohne den wir quasi jederzeit rausgeschmissen werden können.
Den kompletten Gesetzestext gibt es online: https://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/BJNR002100983.html