Die „Drittel-Regelung“ ist eine der wichtigsten Dinge dafür, das unser Verein überhaupt existiert bzw. durch das Bundeskleingartengesetz geschützt wird (insb. vor Preis-Explosionen und Immobilienspekulationen).
Wir hatten euch ja jüngst erklärt, dass wir nicht rausgeschmissen werden können, solange die „kleingärtnerische Nutzung“ (steht so im Bundeskleingartengesetz) gegeben ist.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil III ZR 281/03 vom 17. Juni 2004 festgelegt, dass eine kleingärtnerische Nutzung (und somit die Einhaltung des BKleinG) dann gegeben ist, wenn die so genannte Drittel-Teilung eingehalten wird:
- Mindestens 1/3 der Fläche muss dem Obst- und Gemüseanbau dienen – ein Drittel muss also sichtbar Nutzfläche sein, was bei den meisten von uns so ca. 130qm wären.
- Ca. 1/3 der Fläche ergibt sich aus Garten-Laube, Wege, Kompostplatz, Terrasse etc.
- Höchstens 1/3 der Fläche ergibt sich aus Zieranpflanzungen wie Blumenbeete, Sträucher, Rasen, Teich etc.
Das steht auch so in der Gartenordnung drin. Und mit eurer Unterschrift unter den Pachtvertrages habt ihr euch vertraglich verpflichtet, die Gartenordnung samt dieser Drittel-Teilung einzuhalten.
Warum ist das für uns so wichtig? Ganz einfach: Wenn wir uns daran halten, dann schützt uns das Bundeskleingartengesetz und die Pacht bleibt günstig. Wenn wir uns nicht daran halten, schützt es uns nicht, und unser Eigentümer (die Stadt Braunschweig, übrigens immer interessiert daran, neues Bauland zu erschließen und zu Geld zu machen) kann die Pacht nach Belieben erhöhen oder uns sogar komplett kündigen. Das wäre dann das Ende unseres Vereins und wir müssten sogar noch alle Bauten, Wege und Anpflanzungen auf unsere Kosten entfernen.
Wir (der Vorstand) müssen also einen Überblick haben darüber, inwieweit diese Dritter-Regelung in unserem Verein eingehalten ist Deshalb machen wir auch die Gangbegehungen. Bei den meisten Gärten sehen wir schnell, dass die Drittel-Regelung eingehalten ist. Bei einigen Gärten aber ist das nicht so offensichtlich. Dann müssen wir genauer hinschauen und gegebenenfalls auch „nachrechnen“: hier 20qm Beete, dort 10 Meter Himbeeren, da ein Apfelbaum, … macht zusammen x Quadratmeter. Bitte nehmt das nicht persönlich. Denn es geht hier nicht um persönliche Befindlichkeiten, sondern darum, dass wir nach außen (z.B. gegenüber der Stadt) jederzeit beweisen können, dass in unserem Verein die Drittel-Regelung eingehalten ist.
Und weil das also so wichtig ist, solltet ihr alle diese Drittelung immer im Blick haben:
- Erstens: ihr solltet selbst einen Überblick darüber haben, wie eure Gartenfläche verteilt ist auf: Nutzfläche, Bauten und Zierfläche.
- Zweitens: wenn ihr dann merkt, dass eure Drittelung nicht ganz passt, dann ändert sie. Verkleinert die Rasenfläche, legt Beete an, pflanzt noch einen Baum, etc. Oder fragt uns.
Ihr tut es nicht für den Vorstand, ihr tut es für den Verein … und euch selbst.
Liebe Grüße,
Euer Vorstand