Stromzähler Ablesen – bis 4. Oktober!!!

Es ist mal wieder soweit. Bitte lest Eure Stromzähler ab, schreibt den Zählerstand zusammen mit Eurem Namen und Eurer Gartennummer auf einen Zettel und werft diesen in den Briefkasten am Vereinsheim. Alternativ könnt ihr diese Infos auch per E-Mail and info [at] kgv-nussberg.de schicken.

Bitte bis 04.10. erledigen, sonst müssen wir Euren Verbrauch schätzen. Viele Grüße,
Euer Vorstand

Oktober-Sprechstunde vorverlegt auf den 8.10.

Liebe Gartenfreund*innen,

die Vorstandssprechstunde für Oktober wurde um eine Woche nach vorne gezogen.

Der neue Termin ist am 8.10.2021.

Letzte Fäkalien-Abfuhr am 2. Oktober

Liebe WC-Besitzer,

am Samstag, den 2. Oktober, ist der letzte offizielle Abfuhr-Termin in 2021 geplant. Wer also meint, er braucht in diesem Jahr noch eine Abholung, sollte sich schleunigst bei Uwe melden und einen Termin vereinbaren. Weitere Infos hier (Klick!).

Bitte gebt diese Info auch an Eure Garten-Nachbarn weiter.

Brennverbot der Stadt Braunschweig, hohe Bußgelder

In einem Schreiben vom 20.8. weist uns der Fachbereich Umwelt der Stadt Braunschweig darauf hin, dass das offene Verbrennen pflanzlicher Abfälle grundsätzlich verboten ist.

Die Stadt weist zudem darauf hin, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden können.

Hier ein Auszug aus dem Schreiben. Den Text findet Ihr auch auf den Webseiten der Stadt (Link):

„… Damit ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in Braunschweig nach wie vor grundsätzlich ausgeschlossen. Diese Abfälle sind wie bisher zu kompostieren, über die Grüne Tonne zu entsorgen oder beim Abfallentsorgungszentrum in Watenbüttel (AEZ) oder dem Betriebshof der ALBA Braunschweig kostengünstig selbst anzuliefern (bis 3 m³).

Mehr Infos:

Kleingärtnerische Nutzung und Drittel-Regelung — sonst droht höhere Pacht!

Liebe Gartenfreunde,

Der Eigentümer unserer Parzellen (der Fachbereich Stadtgrün und Sport der Stadt Braunschweig) möchte den mit dem Landesverband bestehenden Generalpachtvertrag gern ändern. Mitarbeiter der Stadt haben bereits aufgrund von Beschwerden (übergroße bzw. mehrere Baulichkeiten und mangelnde Pflege der Einzelgärten) Begehungen vor Ort in einigen Vereinen durchgeführt.

Daher möchten wir an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass es für jedes Mitglied unerlässlich ist, die Regeln der Einzelpachtverträge, der Satzung und der Gartenordnung zu beachten – insbesondere die kleingärtnerische Nutzung, zu der die so genannte „Drittel-Regelung“ gehört:

  • Mindestens 1/3 der Fläche muss dem Obst- und Gemüseanbau dienen
  • Ca. 1/3 der Fläche ergibt sich aus Garten-Laube, Wege, Kompostplatz, Terrasse etc.
  • Höchstens 1/3 der Fläche ergibt sich aus Zieranpflanzungen wie Blumenbeete, Sträucher, Rasen, Teich etc.

Warum ist das für uns so wichtig? Ganz einfach: Wenn wir uns daran halten, dann schützt uns das Bundeskleingartengesetz und die Pacht bleibt günstig. Wenn wir uns nicht daran halten, schützt es uns nicht, und unser Eigentümer (die Stadt Braunschweig, übrigens immer interessiert daran, neues Bauland zu erschließen und zu Geld zu machen) kann die Pacht nach Belieben erhöhen oder uns sogar komplett kündigen. Das wäre dann das Ende unseres Vereins und wir müssten sogar noch alle Bauten, Wege und Anpflanzungen auf unsere Kosten entfernen.

Das haltet Ihr für übertrieben? Mitnichten. In vielen Städten passiert aktuell genau das. Eigentümer (Städte, Kommunen aber auch Unternehmen und Privatpersonen) schauen in den Vereinen vorbei, sehen wenige Obst-Bäume, kleine (oder gar keine) Gemüse-Beete, dafür aber große Rasenflächen, viele Grillecken und diverse Pools, Spielhäuser, etc. Und dann kündigen sie den Vereinen. Ende. Aus. Feierabend.

Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ist das einzige, was uns davor schützt … solange wir unseren Teil einhalten, vor allem die „kleingärtnerische Nutzung“ nach $ 1 BKleingG. Dabei wurde insbesondere die oben genannte Drittel-Teilung vom Bundesgerichtshof im Urteil III ZR 281/03 vom 17. Juni 2004 bestätigt bzw. präzisiert. In dem Prozess ging es um einen Eigentümer (Verpächter), der einen Kleingärtner-Verein (Pächter) auf einen höheren Pachtzins verklagt hat, weil seiner Ansicht nach die „kleingärtnerische Nutzung“ nicht mehr gegeben sei, sondern die Anlage nur noch als Zier- und Erholungsgarten genutzt würde. Der Kläger argumentierte, dass der Verein dadurch nicht mehr unter dem Schutz des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) stünde. Folglich müsse er sich auch nicht mehr an die gesetzlich Preisbindung nach § 5 Abs. 1 BKleingG halten, sondern könne den Pachtzins nach freien Zügen erhöhen oder dem Verein die Pacht gänzlich kündigen und somit den Verein zur Auflösung zwingen. Im genannten Prozess wurde festgestellt, dass im Verein die Drittel-Teilung eingehalten war, die Klage wurde abgewiesen, der Verein bekam Recht und die Pacht blieb niedrig. Auf genau dieses Urteil beziehen sich seit 2004 nahezu alle Streitigkeiten zwischen Vereinen (als Pächter) und Eigentümern (als Verpächter).

Na? Habt Ihr’s gemerkt?

Wenn wir die Drittel-Regelung einhalten, ist unser Verein geschützt. Wenn wir sie nicht einhalten, dann wird uns die Stadt früher oder später das Licht ausknipsen. So einfach ist das.

Jetzt versteht ihr vielleicht auch besser, warum wir als Vorstand so stark auf diesem Punkt herumreiten.

Daher ergeht hiermit (erneut) der dringende Appell an alle Mitglieder: Seht zu, dass Ihr die Drittel-Teilung einhaltet und mindestens 1/3 der Fläche zum Obst- und Gemüseanbau nutzt. Wir werden (vorerst) nicht die Quadratmeter exakt ausmessen, aber es muss von außen erkennbar sein, dass die Drittel-Teilung mehr oder weniger eingehalten ist. Bei einigen Gärten in unserem Verein ist das aber leider nicht der Fall. Die betroffenen Gärten bzw. ihre Pächter gefährden damit den Fortbestand des Vereins und sollten sich was schämen

… und dringend den Vorstand ansprechen. Wir helfen Euch doch sehr gerne. Anfänger oder Leute mit wenig Zeit können z.B. Kartoffeln, Bohnen und Zucchini anbauen. Das geht einfach und schafft gute Flächen, ist zudem vergleichsweise ertragreich und lecker. Obstbäume bzw. Beerensträucher sind auch gut und pflegeleicht. Kommt zu uns, ruft uns an, schreibt uns E-Mails. Sonst müssen wir zu Euch kommen, schimpfen und Euch notfalls rausschmeißen (neue Bewerber gibt es genug). Das will doch keiner. Wir wollen doch nur unseren Verein behalten.

Schwarzwald-Ausflug mit dem Bezirksverein

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

auch in diesem Jahr bietet der Vorstand des Bezirksverbandes Fallersleber Tor wieder eine Super-Reise an und zwar eine 5 Tage-Tour vom 20.09.2021 – 24.09.2021 für kostengünstige 499,00 Euro.

Unsere diesjährige Tour heißt: ab in den angenehm kühlen Schwarzwald.

Wir übernachten im „Hotel Bären“ in Oberharmersbach mit Frühstücksbuffet und Abendessen. Es sind diverse Ausflüge inbegriffen, z.B. Kirschtortenseminar, Schwarzwaldrundfahrt, Schnapsprobe beim Schwarzwaldbauern, Stadtführung Basel, Ausflug Schluchsee, Besuch der Rothausbrauerei, etc. Mehr Infos gibt es im Informationsblatt / Flyer.

Anmeldungen bitte an Normann Weldt (normanweldt@gmail.com) oder Lothar Behrens (Behrens.Lothar@t-online.de).